Beurlaubung aus religiösen Gründen

Am 03.10.21 begehen einige Schüler*innen die Erstkommunion. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Eltern die Möglichkeit haben, ihr Kind am ersten Schultag nach der Kommunion (04.10.21) vom Unterricht befreien zu lassen.

Bitte setzen Sie die Klassenlehrkraft im Vorfeld schriftlich in Kenntnis, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten.

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